Im Heidekreis werden viele Aufgaben, deren Erledigung für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist, wie die Krankenhausversorgung oder die Abfallentsorgung, von Unternehmen wahrgenommen. Diese gehören zu 100% dem Landkreis. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Aufgaben zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger erledigt werden. Daneben ist der Landkreis an verschiedenen Unternehmen beteiligt, die z. B. die Energieversorgung sicherstellen oder die sich für den Tourismus im Heidekreis einsetzen.

Der Landrat vertritt den Landkreis in den Gesellschafterversammlungen, Verwaltungsräten und Aufsichtsräten. Als Kontrollorgan muss er dort dafür sorgen, dass die den Unternehmen übertragenen öffentlichen Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erledigt werden und darauf achten, dass das auch wirtschaftlich erfolgt.