Der Landrat leitet die Kreisverwaltung des Heidekreises mit ihren derzeit etwa 750 Mitarbeitenden. Den aktuellen Aufbau der Kreisverwaltung mit deren Aufgaben finden Sie hier.

Die Leitung einer großen Verwaltung ist eine Herausforderung. Die Digitalisierung schreitet mit großer Geschwindigkeit voran und verändert auch in der Verwaltung vieles. Die Bürger:innen dürfen erwarten, viele Erledigungen schon jetzt, aber erst recht zukünftig „online“ vornehmen zu können. Gleichwohl gibt es Aufgaben, z. B. im Bereich der Erziehungsberatung und Jugendhilfe, bei denen die Verwaltung vor Ort erreichbar und sichtbar sein muss. Nur so kann sie rechtzeitig unterstützen und notfalls eingreifen.

Die Mitarbeitenden der Verwaltung dürfen von ihrem Chef erwarten, dass er jederzeit für sie erreichbar und nahbar ist und die Richtung vorgibt. Das kann er nur, wenn er seine Mitarbeitenden einbindet, ihren Rat sucht und ihnen vertraut. Er sollte die Stärken und Schwächen seiner Mitarbeitenden kennen, sie in ihrer Entwicklung unterstützen, bestmöglich einsetzen und für ein Arbeitsklima sorgen, das von gegenseitigem Respekt und wechselseitiger Wertschätzung geprägt ist. Als Chef der Verwaltung muss er die Mitarbeitenden zu einem Team formen, das sich mit innerer Überzeugung für die Bürgerinnen und Bürger des Heidekreises einsetzt und sich untereinander hilft.

Die Kreisverwaltung unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen der Fach- und Kommunalaufsicht bei der Erledigung der dort anfallenden Aufgaben. Es muss ein Anliegen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sein, dass auch die Verwaltungen in den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden zum Wohle der Bürger:innen im Heidekreis arbeiten können. Dafür müssen der Kreistag und die Kreisverwaltung die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.

Im Ernstfall ist die Kreisverwaltung Katastrophenschutzbehörde, etwa bei einem größeren Brand oder Chemieunfall, und arbeitet nicht zuletzt deshalb eng und vertrauensvoll mit den (ehrenamtlichen) Katastrophenschutzverbänden (z. B. den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW), der Bundeswehr und der Polizei zusammen.