Der Landrat ist nach dem Gesetz Vorsitzender des sog. Hauptausschusses und stimmberechtigtes Mitglied im Kreistag.
Als Leiter der Verwaltung darf der Landrat über die sog. Geschäfte der laufenden Verwaltung eigenverantwortlich entscheiden. Bedeutsamere Entscheidungen werden im Hauptausschuss entschieden und die wichtigsten Entscheidungen trifft der Kreistag. Der Hauptausschuss bereitet die Entscheidungen des Kreistages vor.
Als Leiter der Kreisverwaltung, Vorsitzender im Hauptausschuss und stimmberechtigtes Mitglied im Kreistag hat der Landrat eine starke Stellung. Er ist direkt gewählt und tritt deshalb als Vertreter und Fürsprecher für alle Bürgerinnen und Bürger des Heidekreises auf. Gleichzeitig ist der Landrat Beamter und muss sich aus diesem Grunde unparteiisch und parteipolitisch neutral verhalten. Er ist damit „der geborene Brückenbauer“ und er sollte andere motivieren, sich für die besten Lösungen im Heidekreis einzusetzen.
Der Landrat hat viele Gestaltungsmöglichkeiten:
Er kann und sollte berechtigte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Kreisverwaltung richten, gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden, falls möglich, auf dem „kurzen Dienstweg“ lösen und die Kreisverwaltung damit immer weiter als Servicedienststelle für die Bürgerinnen und Bürger ausbauen.
Der Landrat erhält regelmäßig Aufträge vom Kreistag, z. B. Bestandsaufnahmen durchzuführen und Lösungen für Probleme vorzuschlagen. Der Erfolg solcher Maßnahmen hängt nicht unmaßgeblich davon ab, mit welchem Engagement und mit welcher Kreativität sich der Landrat für solche Themen einsetzt, wie er dabei vorgeht und wen er dabei einbindet.
Selbstverständlich kann und sollte der Landrat auch eigene Vorschläge einbringen. Ob er damit begeistern kann, steht auf einem anderen Blatt. Mir wäre aber wichtig, dass der Landrat jederzeit mit Herz und Verstand nach den besten Lösungen für den Heidekreis sucht.