Der Landrat repräsentiert den Landkreis und vertritt den Landkreis in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.

Als Repräsentant…

  • eröffnet der Landrat z. B. Veranstaltungen oder nimmt an ihnen teil,
  • hält Grußworte und Festreden,
  • übernimmt Schirmherrschaften,
  • nimmt symbolische Akte wie Grundsteinlegungen vor,
  • vertritt den Landkreis bei Gedenk- und Trauerveranstaltungen und
  • nimmt am gesellschaftlichen Leben im Heidekreis teil,
  • pflegt Patenschaften zu anderen Städten und besonderen Personengruppen,
  • sollte versuchen, den Heidekreis in jeder Hinsicht vorbildhaft zu vertreten.

 

Der Landrat wird bei seinen repräsentativen Aufgaben durch stellvertretende Landrätinnen oder Landräte aus dem Kreis der Abgeordneten des Kreistages unterstützt, die diese Funktion ehrenamtlich wahrnehmen.

Als Repräsentant kann und sollte der Landrat dazu beitragen,

  • dass gute Ideen, Projekte und Vorhaben für die Entwicklung des Landkreises und
  • der persönliche Einsatz für die Gemeinschaft, z. B. durch ehrenamtliches Engagement, gesehen und öffentlich wertgeschätzt werden,
  • dass das Miteinander, z. B. durch oder im Sport, gefördert und erforderlichenfalls verbessert und
  • niemand sich zurückgelassen fühlt oder zurückgelassen wird.